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§57A ÜBERPRÜFUNG - NEUE FRIST BEI "PICKERL" 
Meisterbetrieb mit Prüfstelleweb

V.a. wichtig für Nutzfahrzeuge: Mit 20. Mai 2018 treten neue Toleranzfristen für bestimmte Fahrzeugkategorien in Kraft.

Lkw, Taxis: Toleranzzeitraum beginnt drei Monate vor dem Prüfmonat, jedoch keine Überziehungsfrist!

Pkw, Motorräder, Anhänger bis 0,7 Tonnen: wie gehabt ein Toleranzzeitraum von einem Monat vor und vier Monaten nach dem Prüfmonat.

Neu für alle: Bei Feststellung eines schweren Mangels am Fahrzeug gibt es nur mehr zwei Monate Nutzung ab Überprüfung. Bei Gefahr in Verzug kann die Zulassung durch die Behörde umgehend komplett aufgehoben werden.

In welchen Abständen muss mein Fahrzeug begutachtet werden?

in Österreich gilt die 3-2-1 Regelung: bei PKW / Kombi und Anhänger bis 3,5 t Gesamtgewicht ist die erste §57a-Begutachtung 3 Jahre nach Erstanmeldung, die zweite Überprüfung nach weiteren 2 Jahren und dann jährlich vorgeschrieben.

  • Mit 01.03.2020 gilt für sämtliche Fahrzeuge der Klasse L (L1e bis L7e) die 3-2-1 Regel (erste Begutachtung drei Jahre nach der ersten Zulassung, zweite Begutachtung zwei Jahre nach der ersten Begutachtung und danach jährlich).
    Als Toleranzfrist gilt -1/+4
  • als historisches Fahrzeug typisiert : alle zwei Jahre
  • Alle anderen Fahrzeuge : jährlich

In unserer Prüfstelle können wir folgende §57a Überprüfungen003Gutesiegel Meister 300dpi
für Kraftfahrzeuge durchführen

Motorfahrrad (Moped), Motorräder, PKW, LKW
Klasse L
Klasse M1
Klasse N1 - 3,5t
bis 3,5t höchstzulässiges Gesamtgewicht. Achtung auf Fahrzeug Höhe und Breite (hier sind wir eingeschränkt - bitte bei Termin Vereinbarung angeben)

Renault Master

Höhe MAX 2,5 Meter
Breite MAX 2,0 Meter

 

 


Anhänger O1 bis 0,75t ungebremst

Indem Sie uns Ihr Fahrzeug zur Pickerl Überprüfung anvertrauen, profitieren Sie von zahlreichen Vorteilen: 

  • Eine kostenlose Funktionskontrolle mit dem Diagnosetester.
  • Während des Prüfungskontrolle steht Ihnen ein Ersatzfahrzeug zum Vorzugspreis zur Verfügung.
  • Ihr Fahrzeug wird fachgemäß der Pickerl-Überprüfung unterzogen. Die Überprüfung wird von qualifizierten und werksgeschulten Mitarbeitern durchgeführt.
  • Sollte eine Instandsetzung notwendig sein, so wird diese ordnungsgemäß nach den Reparaturmethoden des Herstellers durchgeführt. Selbstverständlich werden Sie in Kenntnis gesetzt und ein detaillierter Kostenvoranschlag erstellt.
  • Wenn Sie uns Ihre Reparaturen anvertrauen, wird die Pickerl-Überprüfung Ihres Renault in einer amtlich anerkannten Prüfstelle durchgeführt. Sie haben die Sicherheit, bis zur nächsten Fälligkeit eine gültiges Pickerl zu erhalten







 




 Das § 57a-PickerlMeisterbetrieb mit Prüfstelleweb

Der richtige Weg für Ihre Sicherheit!


Die periodische Überprüfung Ihres Fahrzeugs ist nach
§ 57a des Kraftfahrgesetzes geregelt umgangssprachlich auch bekannt unter „Pickerl“, und für viele ein lästiger, immer wieder kehrender Termin.

Aber betrachten Sie doch einmal die Komplexität des hoch technologischen Wunderwerks Kraftfahrzeug. Immer schneller entwickeln die Fahrzeugkonstrukteure neue Technologien, die der Fahrzeugsicherheit, dem Fahrkomfort und dem Spritverbrauch gerecht werden. Dies bedarf einer unvorstellbaren Zusammenarbeit elektronischer Komponenten. Wussten Sie, dass in einem PKW etwa zwei Kilometer Kabel verlegt sind?

Auch die Verkehrssituation hat sich maßgeblich weiterentwickelt.

Seit 1960 hat sich alleine der PKW-Bestand in Österreich verzehnfacht.

Damit hat sich unweigerlich auch das Fahrverhalten eines jeden einzelnen Verkehrsteilnehmers verändert. Darum ist es notwendig, mit dem technologischen Fortschritt, mit der Verkehrssituation und den klimatischen Bedingungen auch das Selbstverständnis zum eigenen Fahrzeug weiterzuentwickeln.

Die § 57a-Begutachtung überprüft die Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie die Umweltbelästigung Ihres Fahrzeugs nach dem aktuellen Stand der Technik.

Dies dient nicht nur zu Ihrer eigenen Sicherheit, sondern auch Zum Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.

Häufige Fragen & Antworten
Was muss ich zur Überprüfung mitbringen?
Den Zulassungsschein. Bei allfälligen Veränderungen des Fahrzeugs sind unbedingt die entsprechenden Genehmigungspapiere (Typenschein/COC-Papier) beizulegen.

Ersetzt ein Service das Pickerl?
Nein, da sich das Service meist auf Wartungsarbeiten nach Vorgabe des Fahrzeugherstellers hinsichtlich einem gewissen Kilometerstand bezieht.


Wie oft muss ich das Pickerl bei meinem Fahrzeug machen lassen?
Der Gesetzgeber schreibt für Pkws bis 3,5 t ab Erstzulassung eine Überprüfung nach drei Jahren vor, dann nach zwei Jahren und ab dann jährlich

(Achtung: Es gibt Ausnahmen, wie z. B. für Oldtimer!).

Für Zweiräder gilt eine jährliche Überprüfungspflicht. Generell wird aber eine freiwillige jährliche Überprüfung empfohlen, da dies zu Ihrem eigenen Schutz und dem anderer Verkehrsteilnehmer dient.

Ich habe meinen Überprüfungstermin versäumt.

Was muss ich tun?
In Österreich gelten Toleranzfristen. Sie können das Pickerl schon einen Monat vor oder vier Monate nach dem auf der Plakette ein gestanzten Termin machen lassen.

Beachten Sie aber bitte, ob Ihre Kaskoversicherung auch diese Fristen toleriert. Dies muss in der Versicherungspolizze angeführt sein.


Darf ich mit einem Pickerl innerhalb der Toleranzfrist ins Ausland fahren?
Österreichische Toleranzfristen werden nicht in allen Ländern anerkannt.

 

Es empfiehlt sich daher, vor jeder Auslandsreise das Pickerl auf Gültigkeit zu überprüfen und allenfalls vor Reiseantritt erneuern zu lassen.


Meine Plakette wurde zerstört oder ist nicht mehr lesbar.

Was muss ich tun?
Wenden Sie sich alsbald an die nächste Werkstätte, welche Begutachtungen durchführt.

Gegen Vorlage Ihres Gutachtens erhalten Sie gerne eine Ersatzplakette.


Ich habe mein Gutachten verloren. Bekomme ich ein Duplikat?
Wenden Sie sich an die Werkstätte, die Ihr Fahrzeug überprüft hat. Diese wird Ihnen gerne eine Kopie ausstellen, da sie verpflichtet ist, die Daten sorgfältig zu verwahren.

 

Ich habe ein Fahrzeug in Betrieb genommen, welches technisch nicht einwandfrei ist.
Was kann mir passieren?

Ein Fahrzeug, das schwere technische Mängel aufweist, gefährdet die Verkehrssicherheit. Es liegt hier ein Delikt vor, welches mit bis zu € 5.000,– und einer Vormerkung im Führerschein bestraft werden kann.
Abgesehen davon muss man damit rechnen, dass die Kennzeichen abgenommen werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass die Versicherung bei einem Unfall keine Haftung übernimmt und die Unfallkosten selbst zu tragen sind.

Häufige Fragen & Antworten

Welche Mängel können an meinem Fahrzeug festgestellt werden?
Der Gesetzgeber sieht folgende Mängel und deren Definitionen vor:

1. Ohne Mängel:
Fahrzeuge, die keine Mängel aufweisen, die nicht übermäßig Lärm, Rauch, üblen Geruch oder schädliche Luftverunreinigungen verursachen und die den gesetzlichen Vorschriften entsprechen.

2. Leichte Mängel (LM):
Fahrzeuge mit Mängeln, die keinen nennenswerten Einfluss auf die Verkehrs- und Betriebssicherheit des Fahrzeuges haben und bei denen eine kurzzeitige Abweichung von den gesetzlichen Vorschriften hingenommen werden kann. Bei Fahrzeugen mit leichten Mängeln ist der Fahrzeuglenker oder Zulassungsbesitzer darauf hinzuweisen, dass diese Mängel behoben werden müssen. Das Pickerl kann ausgegeben werden.

3. Schwere Mängel (SM):
Fahrzeuge mit Mängeln, die die Verkehrs- und Betriebssicherheit des Fahrzeuges beeinträchtigen oder Fahrzeuge, die übermäßigen Lärm, Rauch, üblen Geruch oder schädliche Luftverunreinigung verursachen. Bei Fahrzeugen mit schweren Mängeln ist der Fahrzeuglenker oder Zulassungsbesitzer darauf hinzuweisen, dass das Fahrzeug auf Grund der festgestellten Mängel nicht Verkehrs- und betriebssicher ist und diese Mängel bei der nächsten in Betracht kommenden Werkstätte behoben werden müssen. Das Pickerl darf nicht ausgegeben werden.

4. Mängel mit Gefahr in Verzug (GV):
Fahrzeuge mit Mängeln, die zu einer direkten und unmittelbaren Gefährdung der Verkehrssicherheit führen oder mit denen eine unzumutbare Belästigung durch Lärm, Rauch, üblen Geruch oder schädliche Luftverschmutzung verursacht werden. Der Lenker des Fahrzeuges ist darauf hinzuweisen, dass das Fahrzeug auf Grund des festgestellten Mangels nicht Verkehrs- und betriebssicher ist und eine weitere Verwendung des Fahrzeuges eine direkte und unmittelbare Gefährdung der Verkehrssicherheit darstellt. Solche Mängel sind unmittelbar zu beheben.

Das Pickerl darf nicht ausgegeben werden.

5. Vorschriftsmangel (VM):
Die überprüfte Position ist nicht vorschriftsmäßig bzw. entspricht nicht dem genehmigten Zustand. (zB. nicht genehmigter Spoiler). Der Fahrzeuglenker oder Zulassungsbesitzer ist darauf hinzuweisen, das Fahrzeug umgehend in einen vorschriftskonformen Zustand zu versetzen. Das Pickerl darf nicht ausgegeben werden. Gegebenenfalls hat der Zulassungsbesitzer die Änderung beim Landeshauptmann anzuzeigen (zu typisieren).

Wer darf Fahrzeuge nach § 57a überprüfen?
Der Gesetzgeber delegiert die wiederkehrende Fahrzeugbegutachtung an Werkstätten und an „geeignete Personen“, wie KFZ-Techniker.
Daher müssen diese strenge Voraussetzungen erfüllen. So muss die Werkstätte über geeignete Einrichtungen verfügen und eine eindeutig nachvollziehbare Dokumentation über alle Fahrzeugüberprüfungen führen. Auch die KFZ-Techniker müssen regelmäßig persönliche Schulungen besuchen, um Überprüfungen durchführen zu dürfen.
Selbstverständlich wird dies vom Gesetzgeber laufend kontrolliert.
Eine Missachtung der Vorschriften kann zum Entzug der Erlaubnis, Fahrzeuge zu überprüfen, führen.


Ein negatives Gutachten - was nun?
Die periodische Überprüfung stellt den Zustand Ihres Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Begutachtung dar. Dabei werden über 130 unterschiedliche Punkte Ihres Fahrzeugs auf Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie Umweltbelästigung überprüft.
Der Prüfer unterscheidet hier zwischen „Ohne Mangel“, „Leichter Mangel“, „Schwerer Mangel“, „Gefahr in Verzug“.


ACHTUNG:
Bei einem positiven Gutachten, in dem „Leichte Mängel“ vermerkt sind, müssen diese repariert werden.

Sollten ein oder mehrere dieser Teile nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechen, ist die begutachtende Werkstätte verpflichtet, dies im Gutachten festzuhalten und ein so genanntes „negatives Gutachten“ auszustellen.
Auch mehrere „Leichte Mängel“ können ein „negatives Gutachten“ zur Folge haben. Da es sich in der Regel bei diesen Punkten um Verschleißteile handelt, die durch die alltägliche Verwendung des Fahrzeugs abgenutzt werden, können diese ohne weiteres behoben und das Fahrzeug erneut durch die Werkstätte begutachtet werden.

Anders als oft behauptet, stellt ein solches negatives Gutachten keine Wertminderung Ihres Fahrzeugs dar, sollten Sie Ihr Fahrzeug verkaufen wollen. Beachten Sie bitte, dass eine gesetzeskonforme Überprüfung eines PKWs zirka eine Stunde in Anspruch nimmt und darüber hinaus – entsprechend den Vorschriften – administrativ zu bearbeiten ist. Daher stellt jede einzelne Fahrzeugbegutachtung die im Auftrag des Gesetzgebers durchgeführt wird, auch einen einzelnen Auftrag dar.

Achtung bei Motorräder und  Roller 
Mit 01.03.2020 gilt für sämtliche Fahrzeuge der Klasse L (L1e bis L7e) die 3-2-1 Regel (erste Begutachtung drei Jahre nach der ersten Zulassung, zweite Begutachtung zwei Jahre nach der ersten Begutachtung und danach jährlich).
Als Toleranzfrist gilt -1/+4

Die jährlich, gesetzlich verpflichtende Fahrzeugüberprüfung gemäß §57a für Ihr einspuriges KFZ, bedingt auch stets, jährlich wiederkehrend, die physische Entfernung Ihrer nunmehr abgelaufenen §57a Prüfplakette. Denn ein Überkleben oder auch das untereinander Kleben ist nicht gestattet. Auch sind geschraubte, oder auch genietete Plakettenhalterungen (oftmals aus Metall), weil übertragbar, und vom Gesetzgeber (BMVIT) geprüft, auch gesetzlich NICHT gestattet bzw. NICHT zugelassen.

Bei der bisherigen Entfernung des „Altpickerls“ kann es aber stets, trotz höchster Sorgfalt, dennoch immer, je nach Beschaffenheit der Klebestelle mit herkömmlichen Hilfsmitteln wie Schabwerkzeug, Aceton etc. , zu unschönen Schäden wie Kratzern oder Absplitterungen an eloxierten, lackierten, aus einem Stück gegossenen, oder auch verchromten Oberflächen kommen.

Um diese Schäden, die im Falle eines späteren Wiederverkaufs Fahrzeugwert mindernd ausfallen können, zu vermeiden, bieten wir Ihnen an, die erprobte, gesetzlich seit 2011 im Bundesgesetz verankerte und somit rechtlich anerkannte Lösung FixItEasy, gleich mit dem Pickerl am Fahrzeug anzubringen und Ihnen die alte §57a Prüfplakette letztmalig sorgsam vom Fahrzeug zu entfernen, sodass Sie ab nächstem Jahr, garantiert keine Schäden mehr vorfinden werden und fortan nicht nur wie gewohnt verkehrssicher, sondern auch von nun an stets kratzerfrei unterwegs sein werden.

Bei uns erhältlich für §57a und Autobahnvignette (Jahresvignette)
Fixiteasy PlakettenhalterFixItEasy Gebrauchsanleitung
DIE MONTAGE
FixItEasy – der Name ist Programm: Mittels verzahntem Band wird FixItEasy am Gabel- oder auch Lenkholm händisch vormontiert und anschließend mit einem Werkzeug (z.B.: Schraubenzieher) am Gabelanschlag fest verspannt. Anschließend die Überlänge mit einem scharfen Werkzeug unmittelbar am Verschluss abzwicken. Prüfplakette ("Pickerl") oder Vignette aufkleben – fertig!


Plakettenhalter

Pickerl Begutachtung

Aktuelle §57a-Begutachtungen
Erhalten Sie die Ergebnisse der Begutachtungen für das Pickerl, festgestellte Mängel und den Kilometerstand auf Knopfdruck

Kostengünstig
Eine Abfrage kostet ca € 2,90 inkl. MwSt. pro Gutachten und erleichtert Ihnen die Entscheidung über den Ankauf eines Fahrzeuges. Zur Abfrage benötigen Sie das Datum der Erstzulassung und zusätzlich entweder ein gültiges österreichisches Kfz-Kennzeichen oder die Fahrgestellnummer.

In der Datenbank sind Informationen aller in Österreich durchgeführten Pickerl-Überprüfungen abrufbar.

Hier kommen Sie zum Portal https://portal.kfzgutachten.at/

Willkommen bei Auto Urbanek und seinem Team

Bei uns finden Sie alles über Renault, Dacia, ZE, Sym Motorräder
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Wir sind Vertragshändler für Renault, ZE 100% Elektrofahrzeuge, Dacia und Sym Motorräder
Wir Vermieten Skiboxen - Dachboxen, Ski und Radträger - Fahrradträger
für Ihr Autodach und Anhängevorrichtung

Bei uns bekommen Sie auch die dazu passenden Dachträger, für Ihr Auto Dach zum Mieten.
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