Auto Urbanek e.U.
Markus Urbanek
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Datenschutz
Coockies
Informationspflicht WKO
Gisa Gewerbe Nachweis
AGB
Bedingungen für die Ausführung von Instandsetzungsarbeiten an Kraftfahrzeugen, deren Teilen und Aufbauten, sowie für die Erstellung von Kostenvoranschlägen. Erarbeitet von der Bundesinnung der Fahrzeugtechnik und dem Fachverband der Fahrzeugindustrie Österreichs. Ausgabe Jänner 2021
1. Geltung
1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten zwischen uns (Auto Urbanek e.U) und natürlichen und juristischen Personen (kurz Kunde) für das gegenständliche Rechtsgeschäft so-wie gegenüber unternehmerischen Kunden auch für alle hinkünftigen Geschäfte, selbst wenn im Einzelfall, insbesondere bei künftigen Ergänzungs- oder Folgeaufträgen darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wurde.
1.2. Es gilt gegenüber unternehmerischen Kunden jeweils die bei Vertragsabschluss aktuelle Fassung unserer AGB, abrufbar auf unserer Homepage (www.autourbanek.at). Die-se wird auch den Kunden zugestellt.
1.3. Wir kontrahieren ausschließlich unter Zugrundelegung unserer AGB.
1.4. Geschäftsbedingungen des Kunden oder Änderungen bzw. Ergänzungen unserer AGB bedürfen zu ihrer Geltung unserer ausdrücklichen – gegenüber unternehmerischen Kunden schriftlichen – Zustimmung.
1.5. Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nach Eingang bei uns nicht ausdrücklich widersprechen.
2. Angebot/Vertragsabschluss
2.1. Unsere Angebote sind unverbindlich.
2.2. Zusagen, Zusicherungen und Garantien unsererseits oder von diesen AGB abweichende Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss werden gegen-über unternehmerischen Kunden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.
2.3. In Katalogen, Preislisten, Prospekten, Anzeigen auf Messeständen, Rundschreiben, Werbeaussendungen oder anderen Medien (Informationsmaterial) angeführte Informationen über unsere Produkte und Leistungen, die nicht uns zuzurechnen sind, hat der Kunde – sofern der Kunde diese seiner Entscheidung zur Beauftragung zugrunde legt – uns darzulegen. Diesfalls können wir zu deren Richtigkeit Stellung nehmen. Verletzt der Kunde diese Obliegenheit, sind derartige Angaben unverbindlich, soweit diese nicht ausdrücklich – unternehmerischen Kunden gegenüber schriftlich – zum Vertragsinhalt erklärt wurden.
2.4. Kostenvoranschläge werden ohne Gewähr erstellt und sind entgeltlich. Verbraucher werden vor Erstellung des Kostenvoranschlages auf die Kostenpflicht hingewiesen. Erfolgt eine Beauftragung mit sämtlichen im Kostenvoran-schlag umfassten Leistungen, wird von der gegenständlichen Rechnung das Entgelt für den Kostenvoranschlag in Abzug gebracht.
3. Preise
3.1. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschal-preis zu verstehen. Preise, Stundensätze und Gebühren sind bei uns in den Geschäftsräumlichkeiten ausgezeichnet.
3.2. Für vom Kunden angeordnete Leistungen, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht Anspruch auf angemessenes Entgelt.
3.3. Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und ab Lager. Verpackungs-, Transport-, Verladungs- und Versandkosten so-wie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des unternehmerischen Kunden. Verbrauchern als Kunden gegenüber werden diese Kosten nur verrechnet, wenn dies einzelvertraglich aus verhandelt wurde. Wir sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verpflichtet, Verpackung zurückzunehmen.
4. Beigestellte Ware
4.1. Werden Geräte oder sonstige Materialien vom Kunden bereitgestellt, sind wir berechtigt, dem Kunden einen Zu-schlag von 25 % des Werts der beigestellten Geräte bzw. des Materials zu berechnen.
4.2. Der Kunde verpflichtet sich, nur Ware beizustellen, die mit den Herstellervorgaben übereinstimmen.
4.3. Solche vom Kunden beigestellte Geräte und sonstige Materialien sind nicht Gegenstand von Gewährleistung.
5. Zahlung
5.1. Ein Drittel des Entgeltes wird bei Vertragsabschluss, ein Drittel bei Leistungsbeginn und der Rest nach Leistungsfertigstellung fällig.
5.2. Die Berechtigung zu einem Skontoabzug bedarf einer ausdrücklichen, gegenüber unternehmerischen Kunden schriftlichen – Vereinbarung.
5.3. Vom Kunden vorgenommene Zahlungswidmungen auf Überweisungsbelegen sind für uns nicht verbindlich.
5.4. Gegenüber Unternehmern als Kunden sind wir gemäß § 456 UGB bei verschuldetem Zahlungsverzug dazu berechtigt, 9,2 % Punkte über dem Basiszinssatz zu berechnen. Gegenüber Verbrauchern berechnen wir einen Zinssatz iHv 4%.
5.5. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten, gegenüber Verbrauchern als Kunden jedoch nur, wenn dies im Einzelnen ausgehandelt wird.
5.6. Kommt der unternehmerische Kunde im Rahmen anderer mit uns bestehender Vertragsverhältnisse in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, die Erfüllung unserer Verpflichtungen aus diesem Vertrag bis zur Erfüllung durch den Kunden einzustellen.
5.7. Wir sind dann auch berechtigt, alle Forderungen für bereits erbrachte Leistungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Kunden fällig zu stellen. Dies gegenüber Verbrauchern als Kunden nur für den Fall, dass eine rück-ständige Leistung zumindest seit sechs Wochen fällig ist und wir unter Androhung dieser Folge den Kunden unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos gemahnt haben.
5.8. Eine Aufrechnungsbefugnis steht dem Kunden nur in-soweit zu, als Gegenansprüche gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt worden sind. Verbrauchern als Kunden steht eine Aufrechnungsbefugnis auch zu, soweit Gegenansprüche im rechtlichen Zusammenhang mit der Zahlungsverbindlichkeit des Kunden stehen, sowie bei Zahlungsunfähigkeit unseres Unternehmens.
5.9. Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen und Rechte aus dem Vertragsverhältnis ohne unsere schriftliche Zustimmung abzutreten.
5.10. Leistet die Versicherung des Kunden trotz Direktverrechnungszusage nicht, so verpflichtet sich der Kunde, unsere Leistung bzw. einen allfälligen Selbstbehalt zu be-zahlen.
5.11. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist verfallen gewährte Vergütungen (Rabatte, Abschläge u.a.) und werden der Rechnung zugerechnet.
5.12. Für zur Einbringlichmachung notwendige und zweck-entsprechende Mahnungen verpflichtet sich der Kunde bei verschuldetem Zahlungsverzug zur Bezahlung von Mahnspesen pro Mahnung in Höhe von € 10.- soweit dies im angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung steht.
6. Zurückbehaltung des Kfz
6.1. Für alle unsere Forderungen aus dem gegenständlichen Auftrag, insbesondere auch für Ersatz notwendiger und nützlicher Aufwendungen sowie vom Kunden verschuldeten Schadens, steht uns ein Zurückbehaltungsrecht an dem Reparaturgegenstand gegen den Kunden und auch einem von diesem verschieden Eigentümer (z.B: Leasinggeber) zu.
6.2. Forderungen des Kunden auf Ausfolgung an ihn oder Dritte einschließlich Weisungen, über den Reparaturgegenstand in bestimmter Weise zu verfügen, können wir bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts und allfälliger Ersatzansprüche das Zurückbehaltungsrecht an der Sache sowie die Zug-um-Zug-Einrede (gleichzeitiger Austausch von Kfz und Geld) entgegenhalten.
7. Bonitätsprüfung
7.1. Der Kunde / der ausländische Kunde erklärt sein ausdrückliches Einverständnis, dass seine Daten ausschließlich zum Zwecke des Gläubigerschutzes an die staatlich bevorrechteten Gläubigerschutzverbände, Alpenländischer Kreditorenverband (AKV), Österreichischer Verband Creditreform (ÖVC), Insolvenzschutzverband für Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen (ISA) und Kreditschutzverband von 1870 (KSV) / des Landes in dem der Kunde seinen Wohnsitz hat, übermittelt werden dürfen.
8. Mitwirkungspflichten des Kunden
8.1. Unsere Pflicht zur Leistungsausführung beginnt frühestens, sobald der Kunde alle baulichen, technischen so-wie rechtlichen Voraussetzungen zur Ausführung geschaffen hat, die im Vertrag oder in vor Vertragsabschluss dem Kunden erteilten Informationen umschrieben wurden oder der Kunde aufgrund einschlägiger Fachkenntnis oder Erfahrung kennen musste.
8.2. Insbesondere hat der Kunde vor Beginn der Leistungsausführung die nötigen Angaben über Hochvoltkomponenten, Hydraulikanlagen, Umbaupläne, Genehmigungsdokumente oder ähnliches, sonstige Hindernisse baulicher Art, mögliche Störungsquellen, Gefahrenquellen sowie allfällige diesbezügliche projektierte Änderungen unaufgefordert zur Verfügung zu stellen. Auftragsbezogene Details zu den not-wendigen Angaben können bei uns erfragt werden.
8.3. Der Kunde hat die erforderlichen Bewilligungen Dritter sowie Meldungen und Bewilligungen durch Behörden auf seine Kosten zu veranlassen.
8.4. Der Kunde trägt die Kosten für den erforderlichen Treibstoff bzw. Energie für den Probebetrieb.
8.5. Der Kunde hat auf Gegenstände hinzuweisen, die sich im Fahrzeug befinden, aber nicht zum Betrieb des Fahrzeuges bestimmt sind.
8.6. Der Kunde hat uns über Garantievereinbarungen (zB. Herstellergarantie) mit Dritten zu informieren und uns diese auszuhändigen.
8.7. Auf die Mitwirkungspflicht des Kunden weisen wir im Rahmen des Vertragsabschlusses hin, sofern nicht der Kunde darauf verzichtet hat oder der unternehmerische Kunde aufgrund Ausbildung oder Erfahrung über solches Wissen verfügen musste.
8.8. Kommt der Kunde dieser Mitwirkungspflicht nicht nach, ist – ausschließlich im Hinblick auf die infolge falscher Kundenangaben nicht voll gegebene Leistungsfähigkeit – unsere Leistung nicht mangelhaft (keine Ansprüche auf Gewährleistung oder Schadenersatz).
9. Leistungsausführung
9.1. Wir sind lediglich dann verpflichtet, nachträgliche Änderungs- und Erweiterungswünsche des Kunden zu berücksichtigen, wenn sie aus technischen Gründen erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen.
9.2. Dem unternehmerischen Kunden zumutbare, sachlich gerechtfertigte, geringfügige Änderungen unserer Leistungsausführung gelten als vorweg genehmigt.
9.3. Kommt es nach Auftragserteilung, aus welchen Grün-den auch immer, zu einer Abänderung oder Ergänzung des Auftrages, so verlängert sich die Liefer-/Leistungsfrist um einen angemessenen Zeitraum.
9.4. Wünscht der Kunde nach Vertragsabschluss eine Leistungsausführung innerhalb eines kürzeren Zeitraums, stellt dies eine Vertragsänderung dar. Hierdurch können Über-stunden notwendig werden und/oder durch die Beschleunigung der Materialbeschaffung Mehrkosten auflaufen, durch die sich das Entgelt im Verhältnis zum notwendigen Mehraufwand angemessen erhöht.
10. Leistungsfristen und Termine
10.1. Fristen und Termine verschieben sich bei höherer Gewalt, Streik, nicht vorhersehbarer und von uns nicht verschuldeter Verzögerung unserer Zulieferer oder sonsti-gen vergleichbaren Ereignissen, die nicht in unserem Einflussbereich liegen, um jenem Zeitraum, während dessen das entsprechende Ereignis andauert.
10.2. Unternehmerischen Kunden gegenüber sind Liefer- und Fertigstellungstermine nur verbindlich, wenn deren Einhaltung schriftlich zugesagt wurde.
10.3. Bei Verzug mit der Vertragserfüllung durch uns steht dem Kunden ein Recht auf Rücktritt vom Vertrag nach Setzung einer angemessenen Nachfrist zu. Die Setzung der Nachfrist hat schriftlich (von unternehmerischen Kunden mittels eingeschriebenen Briefs) unter gleichzeitiger Androhung des Rücktritts zu erfolgen.
11. Beschränkung des Leistungsumfanges
11.1. Im Rahmen von Zerlege- oder Reparaturarbeiten können unerhebliche Beschädigungen bzw kleine Kratzer entstehen. Beim Abstellen des Fahrzeuges bei uns können unabwendbare Beschädigungen durch Tiere (z.B.Marderbisse) entstehen. Der Kunde verpflichtet sich, Schläuche und Kabel vor Fahrtantritt zu kontrollieren oder kontrollieren zu lassen und auf Flüssigkeitsaustritt besonders zu achten. Solche Schäden stellen keinen Mangel dar (keine Gewährleistung) und sind von uns nur zu verantworten (Schadenersatz), wenn wir diese grob fahrlässig verursacht haben.
11.2. Bei Lackierungen sind Unterschiede in den Farbnuancen möglich.
11.3. Der Kunde erteilt zur Beschränkung des Leistungsumfanges seine ausdrückliche Einwilligung.
12. Probefahrten
12.1. Der Kunde ermächtigt uns zu Probe- und Überstellungsfahrten mit Kraftfahrzeugen und zu Probeläufe mit Aggregaten (z.B: Lichtmaschine, Starter, u.a). mit dessen Kennzeichen.
13. Pannendienst / Behelfsmäßige Instandsetzung
13.1. Bei behelfsmäßigen Instandsetzungen / Pannendienst besteht lediglich eine sehr beschränkte und den Umständen entsprechende Haltbarkeit. Der Kunde wurde hierauf hingewiesen.
13.2. Vom Kunden ist bei behelfsmäßiger Instandsetzung umgehend eine fachgerechte Instandsetzung zu veranlassen.
13.3. Wir weisen darauf hin, dass beschädigte Alufelgen (auch Herstellerempfehlung) ausgetauscht werden sollen. Sollte eine leistungspflichtige Versicherung den Auftrag zur Reparatur erteilen, so obliegt es dem Kunden, uns den Erneuerungsauftrag zu erteilen und er verpflichtet sich, die Mehrkosten zu tragen.
14. Altteile
14.1. ERSETZTE ALTTEILE (NICHT MEHR ZU VERWENDEN) - AUSGENOMMEN TAUSCHTEILE (WIEDERVERWENDBAR) - SIND VON UNS BIS ZUR ÜBERGABE DES FAHRZEUGES AUFZUBEWAHREN. DER KUNDE KANN DEREN HERAUSGABE VERLANGEN. DANACH SIND WIR ZUR ENTSORGUNG BERECHTIGT UND DER KUNDE HAT ALLFÄLLIGE ENTSORGUNGSKOSTEN GESONDERT ZU TRAGEN.
15. Tauschaggregate
15.1. Tauschaggregate sind generalüberholte Aggregate (z.B.: Lenkgetriebe, Differential, u.a.). Die Berechnung von Tauschpreisen erfolgt unter der Annahme, dass die schadhaften Aggregate des Kunden noch aufbereitungsfähig sind. Diese schadhaften Aggregate/-teile sind an den Auf-bereiter zu retournieren. Diese Bedingung wird Vertragsinhalt.
16. Abstellung von Fahrzeugen
16.1. Wird ein Fahrzeug vom Kunden nicht zum vereinbarten Abholungstermin oder nach Verständigung von der Fertigstellung am selben Werktag (Abholungstag) abgeholt, sind wir berechtigt, die Abstellgebühr (siehe Preise) zu verlangen.
16.2. Ebenso können wir das abholbereite Fahrzeug mangels Abholung am vereinbarten Abholungstermin auf Kosten des Kunden einem Drittverwahrer übergeben.
17. Gefahrtragung
17.1. AUF DEN VERBRAUCHER GEHT DIE GEFAHR DER ZERSTÖRUNG / BESCHÄDIGUNG DES KFZS / AGGREGATS AB DEM ZEITPUNKT DER BEDUNGENEN ÜBERGABE ÜBER.
17.2. AUF DEN UNTERNEHMERISCHEN KUNDEN GEHT DIE GEFAHR ÜBER, SOBALD WIR DAS KFZ / AGGREGAT ZUR ABHOLUNG IM UNTERNEHMEN ODER LAGER BEREITHALTEN, DIESE SELBST ANLIEFERN ODER AN EINEN TRANSPORTEUR ÜBERGEBEN.
17.3. FÜR DEN GEFAHRENÜBERGANG BEI ÜBERSENDUNG VON WARE AN DEN VERBRAUCHER GILT § 7B KSCHG (AB ÜBERGABE AN DEN VERBRAUCHER).
18. Annahmeverzug
18.1. Bei Annahmeverzug des Kunden sind wir berechtigt, bei Bestehen auf Vertragserfüllung das Fahrzeug bei uns oder bei Dritten zu verwahren bzw. die Ware (z.B.: Reifen) bei uns einzulagern, wofür uns eine in den Geschäftsräumlichkeiten ausgezeichnete Lagergebühr zusteht.
18.2. Davon unberührt bleibt unser Recht, das Entgelt für erbrachte Leistungen fällig zu stellen und nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
18.3. Im Falle eines berechtigten Rücktritts vom Vertrag dürfen wir einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 10% des Auftragswertes zuzüglich USt ohne Nachweis des tatsächlichen Schadens vom unternehmerischen Kun-den verlangen. Die Verpflichtung zur Zahlung eines Schadenersatzes durch einen unternehmerischen Kunden ist vom Verschulden unabhängig.
18.4. Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist zu-lässig. Gegenüber Verbrauchern besteht dieses Recht nur, wenn es im Einzelfall ausgehandelt wird.
18.5. Sofern unsere Kosten, Aufwand oder der entstandene Schaden den Wert der Sache (z.B.: Reifen, altes Auto) über-steigt, sind wir nach abermaliger Aufforderung nach einem Monat zur außergerichtlichen Verwertung / Entsorgung berechtigt.
19. Eigentumsvorbehalt
19.1. Die von uns gelieferte, montierte oder sonst übergebene Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Barzahlung ist möglich bis zu max € 9.990.- .
19.2. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir bei angemessener Nachfristsetzung berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen. Gegenüber Verbrauchern als Kunden dürfen wir dieses Recht nur ausüben, wenn zumindest eine rückständige Leistung des Verbrauchers seit mindestens sechs Wochen fällig ist und wir unter Androhung dieser Rechtsfolge und unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos gemahnt haben.
19.3. Der Kunde hat uns vor der Eröffnung der Insolvenz über sein Vermögen oder der Pfändung unserer Vorbehaltsware unverzüglich zu verständigen.
19.4. Der Kunde erklärt sein ausdrückliches Einverständnis, dass wir zur Geltendmachung unseres Eigentumsvorbehaltes den Standort der Vorbehaltsware betreten dürfen.
19.5. Notwendige und zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung angemessene Kosten trägt der Kunde.
19.6. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird.
20. Gewährleistung
20.1. Es gelten die Bestimmungen über die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr, wenn dies im Einzelnen ausverhandelt wurde gleichfalls für gebrauchte Kfz, wenn seit dem Tag der ersten Zulassung mehr als ein Jahr vergangen ist.
20.2. Die Gewährleistungsfrist für unsere Leistungen beträgt gegenüber unternehmerischen Kunden 1 Jahr ab Übergabe, ½ Jahr für Tauschaggregate und –teile.
20.3. Der Zeitpunkt der Übergabe ist mangels abweichen-der Vereinbarung (z.B. förmliche Abnahme) der Fertigstellungszeitpunkt, spätestens wenn der Kunde das Kfz / die Leistung in seine Verfügungsmacht übernommen hat oder die Übernahme ohne Angabe von Gründen verweigert hat.
20.4. Ist eine Zug-um-Zug-Übergabe vorgesehen, und bleibt der Kunde dem ihm mitgeteilten Übergabetermin fern, gilt die Übernahme als an diesem Tag erfolgt.
20.5. Behebungen eines vom Kunden behaupteten Mangels stellen kein Anerkenntnis dieses vom Kunden behauptenden Mangels dar.
20.6. Zur Mängelbehebung sind uns seitens des unternehmerischen Kunden zumindest zwei Versuche einzuräumen.
20.7. Sind die Mängelbehauptungen des Kunden unberechtigt, ist der Kunde verpflichtet, uns entstandene Aufwendungen für die Feststellung der Mängelfreiheit oder Fehlerbehebung zu ersetzen.
20.8. Der unternehmerische Kunde hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war.
20.9. Mängel am Fahrzeug oder an Teilen die der unternehmerische Kunde bei ordnungsgemäßem Geschäftsgang nach Ablieferung durch Untersuchung festgestellt hat oder feststellen hätte müssen, sind uns unverzüglich, spätestens 7 Tage nach Übergabe schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel müssen ebenfalls in dieser angemessenen Frist ab Entdecken angezeigt werden.
20.10. Eine etwaige Nutzung des mangelhaften Fahrzeuges oder der Teile, durch welche ein weitergehender Schaden droht oder eine Ursachenerhebung erschwert oder verhindert wird, ist vom Kunden unverzüglich einzustellen, soweit dies nicht unzumutbar ist.
20.11. Wird eine Mängelrüge nicht rechtzeitig erhoben, gilt die Ware als genehmigt.
20.12. Ein Wandlungsbegehren können wir durch Verbesserung oder angemessene Preisminderung abwenden, so-fern es sich um keinen wesentlichen und unbehebbaren Mangel handelt.
20.13. Den Kunden trifft die Obliegenheit, eine unverzügliche Mangelfeststellung durch uns zu ermöglichen.
20.14. Für Gewährleistungsarbeiten hat der Kunde, sofern dies tunlich ist, den Reparatur-Gegenstand in unseren Be-trieb zu überstellen. Ist eine Überstellung untunlich, insbesondere weil die Sache sperrig oder gewichtig ist, sind wir ermächtigt, die Überstellung auf unsere Kosten und Gefahr bzw. die Durchführung der Arbeiten im Rahmen der Gewährleistung bei einem anderen Kfz-Betrieb zu veranlassen.
20.15. Die Kosten für den Rücktransport der mangelhaften Sache an uns trägt zur Gänze der unternehmerische Kunde.
20.16. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn beige-stellte Teile des Kunden nicht in technisch einwandfreiem und betriebsbereitem Zustand sind oder nicht den Herstellervorgaben entsprechen, soweit dieser Umstand kausal für den Mangel ist.
21. Haftung
21.1. Wegen Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug etc. haften wir bei Vermögensschäden nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
21.2. Gegenüber unternehmerischen Kunden ist die Haftung beschränkt mit dem Haftungshöchstbetrag einer allen-falls durch uns abgeschlossenen Haftpflichtversicherung.
21.3. Diese Beschränkung gilt auch hinsichtlich des Schadens an einer Sache, die wir zur Bearbeitung übernommen haben. Gegenüber Verbrauchern gilt dies jedoch nur dann, wenn dies einzelvertraglich ausgehandelt wurde.
21.4. Schadenersatzansprüche unternehmerischer Kunden sind bei sonstigem Verfall binnen zwei Jahren gerichtlich geltend zu machen.
21.5. Der Haftungsausschluss umfasst auch Ansprüche gegen unsere Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen aufgrund Schädigungen, die diese dem Kunden ohne Bezug auf einen Vertrag ihrerseits mit dem Kunden zufügen.
21.6. Unsere Haftung ist ausgeschlossen für Schäden durch unsachgemäße Behandlung oder Lagerung, Überbeanspruchung, Nichtbefolgen von Bedienungs- und Herstellervorschriften, fehlerhafter Inbetriebnahme, Wartung, Instandhaltung durch den Kunden oder natürliche Abnutzung, sofern dieses Ereignis kausal für den Schaden war. Ebenso besteht der Haftungsausschluss für Unterlassung notwendiger Wartungen.
21.7. Wenn und soweit der Kunde für Schäden, für die wir haften, Versicherungsleistungen durch eine eigene oder zu seinen Gunsten abgeschlossen Schadenversicherung (z.B. Haftpflichtversicherung, Kasko, Transport und andere) in Anspruch nehmen kann, verpflichtet sich der Kunde zur Inanspruchnahme der Versicherungsleistung. Insoweit beschränkt sich unsere Haftung auf die Nachteile, die dem Kunden durch die Inanspruchnahme dieser Versicherung entstehen (z.B. höhere Versicherungsprämie).
22. Datenschutz / -verlust
22.1. Im Zuge von Reparatur- oder Servicearbeiten erfolgt auf Grund des Einsatzes elektronischer Diagnosegeräte (Onboard-Diagnose, u.a.) die Speicherung sowie der Aus-tausch individueller Kundendaten mit dem Hersteller und Dritten.
22.2. Dabei können individuelle Daten (z.B: Telefonnummer, individuelle Fahrzeug- und Reisedaten) verloren ge-hen.
22.3. Der Kunde nimmt dies ausdrücklich und zustimmend zur Kenntnis.
23. Salvatorische Klausel
23.1. Sollten einzelne Teile dieser AGB unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Teile nicht berührt.
23.2. Der unternehmerische Kunde und auch wir verpflichten uns jetzt schon gemeinsam – ausgehend vom Horizont redlicher Vertragsparteien – eine Ersatzregelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen Bedingung am nächsten kommt.
24. Allgemeines
24.1. Es gilt österreichisches Recht sowie die ÖNORMEN V5050, V5051 und V5080 betreffend Kraftfahrzeuge.
24.2. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
24.3. Erfüllungsort ist der Sitz des Unternehmens 2.Rembrandtstraße 32-34 Wien.
24.4. Für Streitbeilegung können die alternativen Streitbeilegungsstellen für Schlichtung für Verbrauchergeschäfte (http://www.verbraucherschlichtung.or.at) eingeschalten werden.
24.5. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis oder künftigen Verträgen zwischen uns und dem unternehmerischen Kunden ergebenden Streitigkeiten ist das für unseren Sitz örtlich zuständige Gericht. Gerichtsstand für Verbraucher, sofern dieser seinen Wohnsitz im Inland hat, ist das Gericht, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat.
24.6. Die derzeit herrschende Ungewissheit auf Grund der Corona Pandemie (höhere Gewalt) ist dem Kunden und uns bewusst und dies wurde in die Geschäftsgrundlage mit ein-bezogen. Der Kunde erklärt ausdrücklich, dass er mit den Rechtsfolgen bei Annahmeverzug (insbesondere gemäß Pkt. 18.) einverstanden ist.
AGB Zweirad Zusatz
AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen für Zweiräder von Auto Urbanek e.U. Stand:01/2021
1. Die AGB gelten für sämtliche Lieferungen und Leistungen der Firma Auto Urbanek e.U. Zweirad.
2. Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu den nachstehend angeführten Bedingungen.
3. Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten umfasst deren Erhebung und Speicherung durch uns, sowie Ihre Übermittlung an die mit uns vertraglich verbundenen Dritten, soweit die Erhebung, Speicherung und/oder Übermittlung für den Abschluss, die inhaltliche Gestaltung und die Erfüllung eines Kaufvertrages (insbesondere der Auslieferung der von Ihnen gekauften Produkte) erforderlich ist.
4. Die jeweilig angeführten Preise, sofern nicht anders angegeben, verstehen sich als Kassa -Abholpreise inkl. MwSt.
5. Grundsätzlich sind unsere Rechnungen am Tag der Rechnungslegung sofort in Bar bzw.mittels Bankomat zahlbar. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen verrechnet. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Leistung Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen bzw. Bemängelungen, zurückzuhalten. Für den Kauf von Waren über das Internet erfolgt die Bezahlung bei Auto Urbanek e.U. ausschließlich per Nachnahme oder im Voraus mittels Überweisung.
Die Ware wird nach Eingang auf unserem Bankkonto auf die von ihnen bekanntgegebene Adresse versendet.
6. Unsere Angebote sind freibleibend. Alle Anfragen werden so schnell wie möglich beantwortet.
7. Verträge kommen erst durch Ihre Bestellung und unsere Auftragsbestätigung bzw. wenn eine solche nicht
vorliegt durch unsere Lieferung zustande. Mit Erscheinen einer neuen Preisliste verlieren alle vorigen ihre Gültigkeit. Alle Angebote gelten nur solange der Vorrat reicht.
8. Die Art der Versendung (Transportweg und Transportmittel) bleibt ausschließlich uns vorbehalten.
9. Alle angegebenen Preise verstehen sich ohne Versandkosten und Nachnahmegebühr.
10. Wir tragen die Verantwortung für den Untergang oder die Beschädigung des Produktes beim Transport zu Ihnen. Die Gefahrtragung geht mit Übergabe des Produktes durch das Transportunternehmen auf Sie über.
11. Nach zwei erfolglosen Zustellversuchen erlischt automatisch unsere Lieferverpflichtung. Sie sind verpflichtet, die Ware bei Lieferung auf Transportschäden zu untersuchen. Soweit Sie sichtbare Schäden feststellen, müssen Sie das Produkt nicht annehmen. Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte werden hierdurch nicht eingeschränkt oder anderweitig berührt.
12. Sie haben innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Produktes ein vollständiges und freies Umtauschrecht, sofern das Produkt unbenutzt, unbeschädigt und in der Originalverpackung an uns zurückgesendet wird und Sie die Kosten für die Rücksendung und Transport-Versicherung übernehmen. Davon ausgenommen sind Sonderanfertigungen welche für sie hergestellt bzw. von einem Lieferanten bestellt wurden so wie extra für den Kunden bestellte Waren und Ersatzteile. Elektrische und elektronische Bauteile und Ersatzteile sind generell vom Umtausch ausgeschlossen!
13. Nach Rückerhalt der Ware und Überprüfung, dass sie tatsächlich unbenutzt, unbeschädigt und in der Originalverpackung an uns zurückgegangen ist, erhalten Sie unter Abzug der Rücksendungskosten, sofern Sie diese nicht selbst beglichen haben, eine Überweisung in Höhe des zuvor belasteten Rechnungsbetrages auf ein bekannt zugebendes Post- oder Girokonto.
14. Die Gewährleistungsrechte setzen voraus, dass Sie die Produkte nach Anlieferung unverzüglich überprüfen und uns Mängel unverzüglich, spätestens jedoch 14 Tage nach Erhalt schriftlich mitteilen. Verborgene Mängel sind uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
15. Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate, sofern vom Hersteller nicht anders angegeben.
Bei Gebrauchtfahrzeugen kann die Gewährleistung vertraglich auf ein Jahr herabgesetzt werden.
16. Gewährleistungspflichtige Mängel werden nach unserer Wahl durch kostenlose Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Wandlung beseitigt.
17. Die Kosten der Nachbesserung oder Ersatzlieferung übernehmen wir, sofern der von Ihnen beanstandete Mangel von uns anerkannt wird. Schlägt die Beseitigung eines gewährleistungspflichtigen Mangels durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, so können Sie entweder des mangelhaften Produktes betreffenden Vertrag rückgängig
machen oder eine angemessene Herabsetzung des Preises verlangen. Wir werden den Rechnungsbetrag entsprechend ganz oder anteilig auf ein zu bekannt gebendes Post- oder Girokonto überweisen.
Bei einer Wandlung behalten wir uns das Recht vor, ein angemessenes Nutzungsentgelt zu verrechnen!
18. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Die Angaben bezüglich Lieferungen und Leistungen in Preislisten, Prospekten oder ähnlichen stellen lediglich Beschreibungen bzw. Richtwerte dar. Diese Beschreibungen sind keine Zusicherungen von Eigenschaften, handelsübliche Abweichungen bleiben vorbehalten.
19. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Bei wesentlichen vertragswidrigen Verhalten, insbesondere bei Zahlungsverzug ist die Firma Auto Urbanek e.U. berechtigt, den gelieferten Gegenstand zurückzunehmen, der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet.
20. Die Zeit bis zum Erbringen der Leistung gilt als unverbindlich vereinbart. Voraussetzung für die Einhaltung dieser ist, dass wir allfällige für den Auftrag nötige Zulieferungen rechtzeitig erhalten haben. Jegliche Ansprüche aus der Nichteinhaltung der angegebenen Frist bis zum Erbringen der Leistung sind ausgeschlossen.
21. Erfüllungsort ist Sitz des Auftragnehmers. Sollten im Einzelfall Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen vom Auftragnehmer akzeptiert werden, so gehen anfallende Spesen zu Lasten des Auftraggebers.
Gerichtstand: Sitz des Auftragnehmers.
22. Die Firma Auto Urbanek e.U. hält sich von ihrer Leistungserbringung frei, wenn die Erfüllung durch höhere Gewalt oder sonstige Ereignisse unmöglich ist.
23. Die Firma Auto Urbanek e.U. übernimmt für außerhalb des Gebäudes abgestellte Fahrzeuge keine Haftung!
Länger als 72 Stunden abgestellte Fahrzeuge werden für Sie kostenpflichtig abgeschleppt oder wir sind berechtigt für Fahrzeuge der Klasse L € 4,50 inkl. MwSt. pro Tag, für alle anderen Fahrzeuge € 9,00 inkl. MwSt. pro Tag zu verrechnen.
24. Kostenvoranschläge sind kostenpflichtig und werden, wenn kein Auftrag in Höhe des Kostenvoranschlages erfolgt, verrechnet.
25. Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Eine Reparaturkostenerhöhung ist nach Zerlegung möglich.
Die Preise im Kostenvoranschlag werden nur am Tag der Erstellung garantiert!
26. Ab 3 Tagen nach Fertigstellung ihres Auftrages werden Garagierungskosten von € 4,50 inkl. MwSt. pro Tag verrechnet. Als Fertigstellung gilt auch die Fertigstellung eines Kostenvoranschlages. Die Garagierungskosten sind davon unabhängig, ob das Fahrzeug im Gebäude oder auf unserem außerhalb des Gebäudes befindlichem Parkplatz abgestellt ist.
27. Altteile gehen in den Besitz der Firma Auto Urbanek e.U. über.
28. Sie stimmen erforderlichen Probefahrten durch unsere Mitarbeiter im öffentlichen Straßenverkehr zu.
29. Wir übernehmen keine Haftung für das Altern von Betriebsmitteln und Batterien für bei uns abgestellte oder garagierte Fahrzeuge.
30. Wir übernehmen keine Haftung für Motorschäden im Zuge der Verwendung eines Leistungsprüfstandes.
31. In Aufträgen, Kostenvoranschlägen, Kaufverträgen und Rechnungen angegebene Kilometerstände sind ABGELESEN und werden nicht garantiert.
32. Die Definition von „fabriksneuen“ Fahrzeugen laut ÖNORM V5051 gilt für Fahrzeuge der Klassen PKW M1 und LKW N1 und wird daher auf die von uns vertriebenen Fahrzeuge der Klassen L nicht angewendet.
33. Bei Garantieansprüchen verweisen wir auf die Garantiebedingungen des jeweiligen Herstellers oder Importeurs.
34. Anzahlungsbeläge sind bei Abholung der bestellten Ware im Original mitzubringen. Verloren gegangene Anzahlungsbeläge können bei der Bezahlung der Ware nicht angerechnet werden.
35. Gutscheine gelten nur bis zum aufgedruckten Ablaufdatum.
36. Pfandscheine (z.B. Ölfilterpfand) gelten nur bis zum aufgedruckten Ablaufdatum.
37. Mit der Unterschrift auf Leih- (Miet-) -verträgen nimmt der Kunde die Leih- (Miet-) -Fahrzeugbedingungen zur Kenntnis. Der Kunde erklärt mit seiner Unterschrift die Leih (Miet-) - Bedingungen ausgehändigt bekommen zu haben.
38. Preisschilder, Etiketten, Flyer und Newsletter vorbehaltlich Irrtums.
39. Bei Diebstahl verrechnen wir eine Pauschale von € 150,00 Bearbeitungsgebühr.
40. Wir haften für die Richtigkeit von bestellten Ersatzteilen nur, wenn die Ware unter Bekanntgabe der Fahrgestellnummer / Fahrzeugidentifizierungsnummer (FIN) erfolgt ist – und sich das Fahrzeug in serienmäßigem Originalzustand befindet.
41. Die maximale Nutzungsdauer der für Sie in unseren Geschäftsräumen zur Verfügung gestellten Aufbewahrungsfächer liegt bei einem Monat. Danach werden die Fächer geräumt und jeglicher Inhalt geht in unser Eigentum über bzw. darf entsorgt werden.
42. Technische Auskünfte unserer Mitarbeiter sind unverbindlich. Wir übernehmen keine Haftung für Schäden jeglicher Art, die aus diesen Auskünften entstehen könnten. Verbindliche technische Daten und Informationen entnehmen Sie bitte der Bedienungsanleitung, dem Fahrerhandbuch, dem Werkstätten Handbuch oder dem entsprechenden Datenblatt bzw. Wartungsplan.
43. Die Zusage unserer Mitarbeiter bezüglich kostenloser Reparaturen auf Garantie oder Kulanz ist unverbindlich und bezieht sich nur darauf, dass wir einen Garantie- oder Kulanzantrag an unseren Zulieferer stellen werden. Lehnt unser Zulieferer den Antrag nach Prüfung aller uns zur Verfügung stehenden Unterlagen sowie der Prüfung der Altteile ab, erfolgt eine Nachverrechnung. Diese ist durch Sie unverzüglich nach Erhalt zu begleichen.
44. Aussagen unserer Mitarbeiter zu voraussichtlicher Haltbarkeit von Verschleißteilen wie z.B. Bremsbelägen, Reifen, Batterien, Antriebssätzen o.ä. sind unverbindliche Erfahrungswerte und können je nach Nutzungsbedingungen erheblich abweichen.
45. Mängel, die die Verkehrs- und Betriebssicherheit Ihres Fahrzeuges beeinträchtigen, werden lediglich auf der Reparaturrechnung vermerkt. Sie sind verpflichtet, die Rechnung zu lesen, um über entsprechende Mängel informiert zu sein.
46. Erfolgte Reparaturen sind bei Abholung Ihres Fahrzeuges zu begleichen. Wir sind berechtigt, Ihr Fahrzeug bis zur Begleichung der Rechnung zurückzubehalten und Garagierungskosten zu verrechnen.
47. Wir händigen Ihr Fahrzeug nach erfolgter Reparatur und Begleichung der Rechnung jeder Person aus, welche einen Abholschein (Durchschlag des Auftrages) vorweisen kann. Wir haften nicht bei Verlust des Abholscheines. Wir übergeben Fahrzeuge an Havariehändler für pauschal € 120.- inkl. MwSt. zuzüglich Standkosten und
Aufwandsentschädigung (wird nach tatsächlichem Zeitaufwand verrechnet).
48. Irrtümer und Druckfehler vorbehalten. Eine Anfechtung der Vereinbarung wegen Irrtum wird ausgeschlossen.
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam oder nichtig sein oder werden,
so bleibt der Vertrag als auch die übrigen Geschäftsbedingungen wirksam.
Nutzungsbedingungen
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